Mangelhafte Ware? Sie haben mindestens zwei Jahre lang Anspruch.
Jede Ware, die Sie in der EU kaufen, muss der Beschreibung entsprechen und für ihren üblichen Zweck taugen. Ist sie das nicht, muss der Verkäufer sie kostenlos in Ordnung bringen – unabhängig von jeder Herstellergarantie und ohne dass Sie dafür extra bezahlen.
- Zwei Jahre Mindestdauer ab Erhalt der Ware. In einigen Mitgliedstaaten gilt eine längere Frist.
- Kostenlos Reparatur oder Austausch ohne Kosten für Sie, einschließlich Versand und Arbeitszeit.
- Beim Verkäufer Ihr Ansprechpartner sind wir, nicht der Hersteller.
Die amtliche Mitteilung
Wortlaut und Gestaltung sind EU-weit einheitlich vorgeschrieben. Verfügbar in allen 24 Amtssprachen der Union.
So machen Sie Ihr Recht geltend
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Schritt 1
Mangel melden
Schreiben Sie uns, was nicht in Ordnung ist. Bestellnummer und ein Foto helfen, Voraussetzung sind sie nicht.
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Schritt 2
Reparatur oder Ersatz wählen
Sie entscheiden grundsätzlich, ob die Ware repariert oder ersetzt wird. Beides ist für Sie kostenlos.
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Schritt 3
Preis mindern oder zurücktreten
Ist beides nicht möglich oder scheitert es, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Gewährleistung und Herstellergarantie
Zwei verschiedene Dinge, die nebeneinander gelten. Das eine ersetzt das andere nicht.
Gesetzliche Gewährleistung
- Gilt immer, für jede Ware, ohne Zutun
- Verpflichtet den Verkäufer
- Mindestens zwei Jahre, kostenlos
- Kann vertraglich nicht eingeschränkt werden
Herstellergarantie auf Haltbarkeit
- Freiwillig, nur bei gekennzeichneten Produkten
- Verpflichtet den Hersteller
- Länger als zwei Jahre, ohne Zusatzkosten, für die gesamte Ware
- Kommt zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu
Hinweis zur Herstellergarantie: Für unsere Produkte besteht keine zusätzliche freiwillige Herstellergarantie.